Bürge kann Unwirksamkeit der Sicherheitenklausel nach VHB Bund 2008 einwenden

Nach 4.1 Abs. 1 BVB i.V.m. 22.1 ZVB sichert die Vertragserfüllungsbürgschaft "sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag" und damit auch Mängelansprüche nach der Abnahme.

mehr lesen