der BGH hat im Anfang diesen Jahres den Bausparkassen "für den Regelfall" bestätigt, dass sie Bausparverträge nach 10 Jahren ab Zuteilung kündigen können. Nun meinen verschiedene Bausparkassen, dass sie nach einer entsprechenden Kündigung die vereinbarten Bonuszinsen nicht an den Bausparer zahlen müssen.
Nachdem der BGH im Februar die Kündigungen der Bausparverträge durch die Bausparkassen nach mehr als 10 Jahren nach Zuteilungsreife für rechtmäßig erkannt hat, gehen erste Bausparkassen dazu über, die Boni zu streichen
Auch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung berechtigt nicht stets zum Widerruf des Darlehensvertrages,
Nachdem der BGH vor mehr als zwei Jahren die Darlehensgebühren in Verbraucherdarlehensverträgen für unzulässig erklärt hatte, musste sich das höchste deutsche Zivilgericht nun mit den Bearbeitungsgebühren von Bausparkassen für Bauspardarlehen befassen. Auch hier hat der BGH entschieden, dass die Darlehensgebühren unzulässig sind.