Nachdem der BGH zunächst die Darlehensgebühren in Verbraucherdarlehensverträgen für unzulässig erklärt hatte, hat sich das höchste deutsche Zivilgericht auch mit den
Bearbeitungsgebühren von Bausparkassen für Bauspardarlehen befasst und entschieden, dass die Darlehensgebühren unzulässig sind.